Seit Jahren schafft das Verwaltungsgericht Gera Freiräume für Neonazis, NPD und AfD. Die Rechtssprechung geht zulasten von Asylbewerbern.

Dieter Laudenbach ist nicht nur Inhaber des in Gera beliebten Cafés Graf Zeppelin, sondern auch ein thüringischer AfD-Landtagsabgeordneter mit Ambitionen. 2018 kandidierte er für den rechtsextremen Landesverband von Björn Höcke für den Posten des Oberbürgermeisters, scheiterte aber im ersten Wahlgang.

Unter den Gästen seiner damaligen Wahlparty waren auch der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Bengt Fuchs, und der Pressesprecher des Gerichts, Bernd Amelung, Letzterer mit Frau und Tochter. Berührungsängste mit dem AfD-Wirt haben die beiden Richter auch sonst offenbar nicht: Sie essen häufig im Grafen Zeppelin zu Mittag, es liegt in der Nähe des Gerichts.

Indizien deuten darüber hinaus sogar auf eine freundschaftliche und ideologische Nähe von Fuchs und Amelung zur in Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD. Auf der Facebook-Freundesliste von Richter Amelung stand damals unter anderem der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, der ebenfalls dem offiziell aufgelösten Höcke-„Flügel“ zugerechnet wird. Auf der Freundesliste des AfD-Wirts Laudenbach stand seinerzeit der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Gera Fuchs und bis heute der Richter Amelung.

Zuständig sind die beiden AfD-nahen Juristen für Asylrecht. Die sich aufdrängende Frage: Schlägt sich die Nähe der beiden ranghohen Verwaltungsrichter zum AfD-Milieu in einer restriktiven und rechtslastig wirkenden Asylrechtssprechung nieder?

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Im Zentrum der Kontroverse der beiden Gerichte stehen unterschiedliche rechtliche Bewertungen der politischen Dominanz des Landesvorsitzenden Björn Höcke im Thüringer Landesverband. Nach Ansicht der Geraer Verwaltungsrichter sind seine Äußerungen zwar „gewichtige Indizien für die Gesamtausrichtung“ der Partei, dürften aber angesichts der „regelmäßig komplexen Strukturen politischer Parteien“ nicht „schematisch“ auf die ganze Partei übertragen werden. Demgegenüber fand der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Thüringen es als „sachgerecht“, die „politische Ausrichtung einer Partei an den unwidersprochenen öffentlichen Äußerungen ihrer auf höchsten Ebenen bestimmenden Repräsentanten (Höcke) zu messen“.

Diese wurzeln nach Meinung des Oberverwaltungsgerichts in einer „Grundeinstellung, die mit den wesentlichen Verfassungsgrundsätzen der Menschenwürde, Religionsfreiheit, Gleichbehandlung und dem Demokratieprinzip nicht mehr vereinbar ist“. Auch hier dasselbe Phänomen: Von zwei vertretbaren Auslegungen des Waffengesetzes entscheidet das Verwaltungsgericht Gera zugunsten der AfD und zulasten der wehrhaften Demokratie.