Der Verfassungsschutz hält die Junge Alternative für eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Mit einer Klage dagegen sind JA und die AfD nun gescheitert. Die Gerichtsentscheidung kann aber noch angefochten werden.
Die Einstufung hat außerhalb der Tätigkeit des Verfassungsschutzes keinerlei rechtliche Auswirkungen.
Sie erlaubt ihm nur mehr Maßnahmen bei der Überwachung der Organisation.
Die Einstufung hat außerhalb der Tätigkeit des Verfassungsschutzes keinerlei rechtliche Auswirkungen.
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