Seit dem 7. April 2023 sind für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen die Bestimmungen der auf der Grundlage der STIKO-Empfehlung erlassenen Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses maßgeblich für den Anspruch auf COVID-19-Impfungen. Die COVID-19-Vorsorgeverordnung legt zudem fest, dass Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen COVID-19-Impfung-Anspruch haben, wenn eine Ärztin oder ein Arzt dies für medizinisch erforderlich hält.

STIKO-Empfehlung:

  • Alle Personen ab 60 Jahren

  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege

  • Alle Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten

  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung

  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann

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    1 year ago

    Natürlich sterben deutlich weniger Menschen an Corona, aber ich finde es schade, dass bei der aktuellen Debatte oft Long COVID gar nicht berücksichtigt wird, obwohl das Ausmaß dieser Krankheit immer größere Züge annimmt. Das kann jeden Menschen treffen, egal wie gesund oder vorbelastet und es hat das Potential, das gesamte Leben nachhaltig zu versauen.

    Als jemand, der jung, zu keiner Risikogruppe gehört, vollständig geimpft ist und bisher noch kein Corona hatte, habe ich dennoch echt keinen Bock auf Long COVID. Die Erfahrungsberichte betroffener Menschen lesen sich wie Horrorgeschichten.