Damals widmete die Ampel das Geld um, das für die Corona-Krise bestimmt war und nutzte es für die Finanzierung des Klimaschutzes. Das war nicht zulässig, urteilt nun das Gericht.
Damals widmete die Ampel das Geld um, das für die Corona-Krise bestimmt war und nutzte es für die Finanzierung des Klimaschutzes. Das war nicht zulässig, urteilt nun das Gericht.
Kann das Gesundheitsministerium das dann für eine Krankenhausreform nutzen? Das würde doch dir Klinikverbünde freuen.