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    1 year ago

    Tatsächlich ist das festkleben an der Straße schon mehrere Straftaten, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte, und hier wahrscheinlich auch das teilnehmen an einer verbotenen Demonstration. Das mit den Autos ist da rechtlich erstmal zweitrangig.

    Im übrigen ist es bereits illegal auf dem Radweg zu parken, nur mal so am Rande.

    Und das zweite Reihe Ding gilt auch nur wenn man in der ersten theoretisch drum fahren könnte ohne jemanden zu gefährden. Laut den Aktivisten sei ja immer ein bisschen Platz für den RTW… Ansonsten ist es auch in der ersten Reihe schon Nötigung.

    • agarorn@feddit.de
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      1 year ago

      Lol. Für einen gefährlichen Eingriff müssen Leib und Leben oder Sachen von bedeutende Wert gefährdet werden.

      1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Das ist schon sehr weit hergeholt. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ebenso. Woher will die Polizei vorher wissen dass er Widerstand leisten wird?

      Und der nächste Fehler kommt sogleich: Es ist eine Ordnungswidrigkeit auf dem Radweg zu parken. Da Falschparken keine Straftat ist, ist das Wort illegal dort unangebracht.

      Und zu deinem letzten Anschnitt: Bitte suche dein Wissen aus Quellen nach 1995. Es ist echt peinlich so selbstbewusst Stuss zu verbreiten: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade

      • CookieJarObserver@feddit.de
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        1 year ago

        Lol. Für einen gefährlichen Eingriff müssen Leib und Leben oder Sachen von bedeutende Wert gefährdet werden.

        1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

        eigengefärdung zählt dazu, außerdem haben sich auch schon einige dieser wahnsinnigen auf eine Autobahn gesetzt…

        Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ebenso. Woher will die Polizei vorher wissen dass er Widerstand leisten wird?

        Das festkleben an sich wird als Wiederstand gewertet, das nicht befolgen eines Platzverweises auch…

        Und der nächste Fehler kommt sogleich: Es ist eine Ordnungswidrigkeit auf dem Radweg zu parken. Da Falschparken keine Straftat ist, ist das Wort illegal dort unangebracht.

        Dafür entschuldige ich mich, das hab ich wohl falsch ausgedrückt.

        Bezüglich deines wikipedia Artikels,

        Die juristische Wertung von Sitzblockaden ist in Deutschland nicht eindeutig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sitzblockaden unter bestimmten Umständen Versammlungen nach Art. 8 Grundgesetz sein können.[2] Nur wenn rechtlich bereits keine Versammlung vorliegt oder wenn bei einer Abwägung mit den Grundrechten Blockierter, wie etwa der allgemeinen Handlungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit zurücktreten muss, kann ggf. eine verwerfliche und damit strafrechtlich relevante Nötigung vorliegen

        Siehe Einschränkungen +die Sache mit dem Klebstoff…