Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.

Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.

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    1 year ago

    Es ist nur eine kleine Unannehmlichkeit, und niemand verliert mehr als 1 Minute an Zeit. Nach der Logik dieses Urteils wäre das dann ja auch keine Nötigung.

    Das wäre doch sinnvoll, oder? Es geht hier um’s Strafrecht, also um das ultima ratio des Rechtsstaats. Das für kleine Unannehmlichkeiten herauszuholen ist einfach übertrieben. Dafür gibt es andere Instrumente wie z.B. das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und natürlich zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Es gibt in Deutschland eine ganze Menge an Dingen, die zwar verboten aber nicht strafbar (abgesehen von Bußgeldern und Schadensersatz) sind. Ruhestörungen, das unerlaubte Ausleihen von Ruderbooten, leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen und so weiter.