Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.
Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.
Ich sage nicht, dass es eine gute Idee ist. Ich gehe nur davon aus, dass es legal ist. Das Notwehrrecht in Deutschland geht sehr weit. Wenn man mich fragt zu weit. Es gibt da z.B. (fast) kein Gebot der Verhältnismäßigkeit. Bei Notstand ist das anders, aber vorsichtiges wegtragen ist halt ein sehr mildes Mittel insofern könnte das trotzdem gehen.
Vermutlich darf man die also wegtragen und wenn (versehentlich) etwas dabei passiert ist es vermutlich auch (edit:) nicht das Problem der Notwehr ausübenden Person. Aber natürlich halte ich nichts davon. Man sollte deeskalieren.
Ah krass, wieder was gelernt. Ja stimmt, da geht das Notwehrrecht zu weit, finde ich auch. Auch fraglich, wie richtig diese Einschätzung ist. Na, vermutlich bekommen wir auch ein paar Gerichtsurteile dazu.
Ich wünschte das hier wäre der problematischste Teil. Wegtragen gegen Weg versperren ist ja noch irgendwie verständlich. Wenn vorsichtig gemacht ist das eine Nötigung, die eine andere Nötigung beendet. Wie gesagt, in der Praxis ist das nicht so einfach, aber die Theorie verstehe ich.
Was ich schlimm finde ist das hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)
Praktisch ist das zum Glück nicht sehr relevant, weil es eigentlich immer nicht-tödliche Alternativen gibt, aber allein die Möglichkeit ist schon heftig. Es gibt noch ein krasses Missverhältnis, aber das Standard-Lehrbeispiel für Fälle, in denen tödliche Gewalt nicht mehr erlaubt ist, ist: 5-jähriges Kind klaut einen Apfel. Ab ein paar hundert Euro und einem zurechnungsfähigen Täter darf man die wohl nutzen. Wie gesagt, theoretisch, praktisch ist “Kopfschuss” nie die einzige Möglichkeit den Diebstahl zu verhindern (man kann mit Waffen drohen etc), aber im Prinzip haben wir in Deutschland ein Stand-Your-Ground-Law wie in Florida.